Bau- und Immobilienrecht

Wir begleiten die rechtliche Entwicklung Ihrer Immobilie.

Das beginnt bereits vor dem Kauf: Dazu gehört die Überprüfung und Hilfe bei der Gestaltung notarieller Kaufverträge für Grundstück und Immobilie, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie Bau- und Mietverträge aller Art.

Auf dem weiteren Weg können Gewährleistungsprozesse um Baumängel stehen, in denen wir Bauherren oder Bauträger, -unternehmer oder -handwerker vertreten.

Dabei gelingt es häufig, in selbstständigen gerichtlichen Beweisverfahren eine Einigung zu erzielen und so zeit- und kostenintensive Folgeprozesse zu vermeiden. Hierzu holen wir Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ein.