Inkasso

Schließlich ist es Ihr Geld

Unsere Inkassoabteilung entlastet Mandanten bei der Eintreibung fälliger Zahlungen.

Das beginnt mit dem anwaltlichen Mahnschreiben, das auch die gesetzlichen Verzugszinsen und vom Schuldner zu erstattende Anwaltsgebühren einfordert. Für den Fall, dass der Schuldner nicht sofort zahlen kann, vereinbaren wir verzinste Ratenzahlungsmodelle und überwachen den regelmäßigen Geldeingang. Sollte der Schuldner nicht zur Zahlung bereit sein, folgt das gerichtliche Mahnverfahren - Auftrag an den Gerichtsvollzieher inbegriffen.

Wir veranlassen zudem die Pfändung von Bankkonten, Arbeitseinkommen oder Lebensversicherung des Schuldners. Gegebenenfalls lassen wir eine Zwangssicherungshypothek eintragen.

Unsere Erfahrung: Mit dem richtigen Engagement können auch in schwierigen Fällen Außenstände beigetrieben werden.