Wirtschaftsrecht
Von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge
Gründung, Erwerb, Umstrukturierung, Veräußerung, Insolvenz und Liquidation - wir beraten und vertreten unsere Mandanten während des gesamten Lebenszyklus eines mittelständischen Unternehmens.
Gegenstand der anwaltlichen Beratung sind dabei das Allgemeine und Besondere Schuld- und Vertragsrechts, das Gesellschafts-, Arbeits- und Handelsrecht sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Erbrecht.
Gerade bei der Unternehmensnachfolge, der Übergabe von einer Generation auf die nächste, können ungeklärte Fragen den Fortbestand des Unternehmens und damit die Existenz der Unternehmerfamilie bedrohen.
Auch hier streben wir nach zügigen, ökonomischen und außergerichtlichen Lösungen. Denn ein Rechtsstreit kann sich angesichts der aktuellen Überlastung der Gerichte über mehrere Jahre hinziehen - Jahre der Rechtsunsicherheit und hoher Kosten für alle Beteiligten. Jahre, in denen Fortgang und Entwicklung des Unternehmens blockiert werden.