Gebühren
Transparente Tarife
Gebühren für Rechtsanwälte sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Ihre Höhe hängt von dem Streitwert einer Angelegenheit und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Bei einer reinen außergerichtlichen Beratung soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Sinnvollerweise besprechen wir mit unseren Mandanten das anfallende Honorar daher vor Beginn unserer Tätigkeit.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen muss die unterlegene Partei die Gebühren unserer Tätigkeit erstatten. Ausnahmen gibt es lediglich im Arbeitsrecht und der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Bei besonders umfangreichen wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen vereinbaren wir im Vorfeld häufig ein Stundenhonorar, da diese Vergütungsform in solchen Fällen leistungsgerechter und transparenter ist.